Beamten - und prüfungsrechtliche Untersuchungen und Zeugnisse (nur Dr. med. G. Merklin)
Eine Anmeldung ist auf dieser Homepage unter:
Termin vereinbaren => Dr. med. Merklin=> Beamtenanwärter
möglich.
Termine werden bei dringendem Bedarf kurzfristig, ansonsten mit ca. 2-4 Wochen Vorlauf vergeben.
Es werden auch Untersuchungen für den Polizei- und Justizvollzugsdienst angeboten. Hierfür schreibt die Polizeidienstverordnung eingehende Untersuchungen des Sehens vor, die durch einen Augenarzt erbracht werden müssen. Eine Liste mit den Inhalten dieser Sehuntersuchung haben die Augenärzte erfahrungsgemäß nicht, sie erhalten sie gerne von uns. Bitte rufen Sie uns daher unbedingt vorher an. Der erforderliche Hörtest (Audiogramm) kann entweder von einem HNO-Arzt oder von einem Hörgeräteakustiker (oft kostenlos) erbracht werden und muss zur Untersuchung mitgebracht werden.
Den Hör- und Sehtest für die "normalen" Beamtenanwärter führen wir auch selbst durch. Bringen Sie also Ihre Brille / Kontaklinsen und evtl. Hörgerät mit.
Für das Forstamt gelten besondere Regelungen, die auch vom Bundesland abhängig sind. Am besten erkundigen Sie sich vorher bei Ihrem künftigen Arbeitgeber und bringen die erforderlichen Untersuchungs- und Zeugnisformulare gleich mit.
Bei uns wird bei allen Beamtenuntersuchungen wie vorgegeben ein Urintest (mit Teststreifen) durchgeführt.
Zu allen Beamten-Untersuchungen bringen Sie bitte unbedingt mit:
- Personalausweis oder Reisepass
- Ihren Impfausweis (egal, was drin steht oder evtl. fehlt)
- Berichte von Krankheitsbehandlungen und
- Anamnesebogen des Regierungspräsidiums ausgefüllt und unterschrieben (normalerweise zweiseitig; bei Polizei und Justizvollzug den umfangreicheren nach PDV)
- Frauen möglichst einen kurzen Bericht (der kopierte Dokumentationsschein reicht aus) von der letzten Vorsorgeuntersuchung. Falls die Brust mit untersucht wurde, sollte dies vermerkt sein.
- Brillenstärke
- Versicherungskarte
Auch das für Sie gültige Zeugnis können Sie gerne schon vorausgefüllt mitbringen.
Die Untersuchung müssen Sie in der Regel selbst bezahlen. Bitte bringen Sie den Betrag möglichst in bar mit. Bei Polizei und Justizvollzug nach PDV 300 fallen wegen des deutlich höheren Aufwandes bisher 150 € an, bei z.B. Lehramt, Finanzamt, öffentlicher Verwaltung oder ähnlichen Stellen beträgt die Gebühr bisher noch die Hälfte davon. Sie bekommen dann eine Rechnung, auf der Ihre Zahlung quittiert wird. Eine Kartenzahlung ist hierfür leider nicht möglich und die Überweisung erzeugt einen deutlich höheren Aufwand. Dieser Preis ist seit 2016 unverändert, Preiserhöhungen bleiben daher ausdrücklich auch ohne Ankündigung vorbehalten. Ab 2025 wird voraussichtlich hierauf auch die Mehrwertsteuer fällig.
Wenn Sie Ihre Unterlagen alle dabei haben, können Sie in der Regel das Zeugnis nach der Untersuchung gleich mitnehmen. Manchmal ist bei relevanten Vorerkrankungen ein Beiblatt erforderlich, das üblicherweise auch noch in Ihrem Beisein erstellt wird. Ganz selten werden fachspezifische weitere Untersuchungen veranlasst.
Verkehrsuntersuchungen führen wir derzeit nicht durch.
Erfahrungsgemäß sind viele Anwärter aufgeregt. Das ist verständlich aber gänzlich unbegründet. Meine Mitarbeiterinnen und ich bemühen uns, Ihnen durch Freundlichkeit und Zugewandtheit die Untersuchung so angenehm wie möglich zu machen. Ich führe wie vorgesehen eine Ganzkörperuntersuchung durch und erkläre Ihnen, in welchen Bereichen Sie möglicherweise Gesundheitsvorsorge treffen können. So erhalten Sie für Ihr Geld einen ausführlichen check-up. Die (unscharfen) Grenzen für erhebliche Bedenken sind sehr hoch angesetzt.
Noch ein offenes Wort zum Schluss: Die Beamtenuntersuchung ist nicht meine Haupttätigkeit. Die Versorgung der uns anvertrauten (orthopädischen und unfallchirurgischen) Patienten steht im Vordrgrund und hat Vorrang. Bitte haben Sie Verständnis, wenn es einmal zu Wartzeiten kommen sollte. Wir versuchen diese zu vermeiden und Sie auch telefonisch rechtzeitig zu informieren, falls Verzögerungen absehbar sind.
Vielen Dank!